Geschäftsbedingungen / Zeltordnung

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Hinweise

An- und Abreise
An- und Abreisezeitpunkte werden im Rahmen der verbindlichen Anmeldung in Abstimmung mit dem CVJM-Feriendorf e.V. festgelegt. Hierbei versuchen wir Ihre Wunschtermine weitestgehend zu erfüllen. Änderungen bei den An- und Abreisezeiten behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern die Vor- oder Nachbelegung der gebuchten Häuser und Räume die Umsetzung Ihrer Wünsche nicht zulässt. Sonntags ist keine Anreise möglich!

Verpflegung und Küchendienst
Die Teilnahme an der Verpflegung beinhaltet das Abräumen und Abwischen der Tische nach den Mahlzeiten, sowie das fegen des Saals. Nicht eingenommene Mahlzeiten werden nicht erstattet. Anstatt einer Mahlzeit können für Tagesausflüge auch Lunchpakete zur Verfügung gestellt werden. Auch Tagesgäste können nach Voranmeldung gegen Gebühr an einzelnen Mahlzeiten teilnehmen.

Bettwäsche, Handtücher
Dreiteilige Bettwäsche und Handtücher müssen selbst mitgebracht werden. Kleinere Mengen können auch vor Ort ausgeliehen werden. Der Bedarf muß spätestens zwei Wochen vor Anreise gemeldet werden. Die Benutzung von Schlafsäcken kann aus hygienischen Gründen nicht zugelassen werden.

Kleinkinderausstattung
Wir stellen Ihnen gerne Hochstühle und Babybetten kostenfrei zur Verfügung. Bitte zur besseren Planung bei Ihrer Buchung den Bedarf angeben.

Waschmaschine
Eine Waschmaschine steht im Zentralen Wirtschaftsgebäude zu Ihrer Nutzung gegen Gebühr in Absprache mit dem Küchenpersonal bereit.

Nachtruhe
In der Zeit von 22.00 bis 07.30 Uhr ist Nachtruhe, in der wir unseren Gästen und der Natur eine Lärmpause gönnen.

Rauchen
Um allen Gästen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen, können wir das Rauchen in unseren Gebäuden nicht gestatten. Aschenbecher finden Sie im Außenbereich des Geländes.

Haftung
Die Haftung für die durch Gäste verursachten Schäden (einschließlich Geschirrbruch) übernimmt der jeweilige Mieter. Veranstalter von sogenannten LARP oder ähnlichen Events haben eine geeignete Veranstalterhaftpflichtversicherung nachzuweisen.

Anmeldung, Belegung, Rücktritt
Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Preise auch kurzfristig (bis 4 Wochen vor Buchungsbeginn) zu erhöhen, falls es die wirtschaftliche Lage erfordert. Die angemeldete Zahl der Personen und zu mietenden Häuser ist für die Reservierung und Abrechnung maßgebend. Ist die tatsächliche Zahl der Teilnehmer niedriger, wird auf die Ausfallkostenregelung bei den Rücktrittsbedingungen verwiesen. Erhöht sich die Teilnehmerzahl, bitten wir Sie, frühzeitig mit der Feriendorfleitung abzuklären, ob noch ausreichend Platz zur Verfügung steht.

Belegungsbedingungen
Unser Feriendorf ist grundsätzlich für jeden zugänglich.

Da wir mit öffentlichen Mitteln gefördert werden und als gemeinnützige Einrichtung anerkannt sind, gelten aber besondere Abrechnungsmodalitäten. Bei Jugendgruppen (mindestens 50 % der Teilnehmer sind unter 27 Jahre) fallen für Kinder, Jugendliche und Personen bis 27 Jahren (und ihre Betreuer) keine Steuern an.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir alle anderen Gäste die derzeit gültige Umsatzsteuer auf die Unterkunft und Verpflegung berechnen müssen.

Rücktrittsbedingungen
Bei Rücktritt von einer bereits bestätigten Anmeldung können folgende Stornokosten in Rechnung gestellt werden: Verwaltungspauschale 50,- €

Ausfallkosten:

  • ab Erhalt der Buchungsbestätigung bis 8 Wochen vor Beginn der Buchung 50 % der Miete
  • Bis 4 Wochen vor Beginn der Buchung 75 % der Miete
  • Bis 2 Wochen vor Beginn der Buchung 90 % der Miete, sowie 50 % der gebuchten Verpflegungskosten danach 100 % der Miete, sowie 50 % der gebuchten Verpflegungskosten.

Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % können ebenfalls die o.a. Ausfallkosten für die nicht belegten Plätze berechnet werden. Wir empfehlen Ihnen ggf. eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.

Zahlungsweise
25 % des Mietpreises, mind. 50,- € wird bei Zugang der Buchungsbestätigung fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns einen Vertragsrücktritt vor. Nach der Buchung erstellen wir Ihnen eine Rechnung. Die Restumme muß innerhalb von 7 Tagen überwiesen werden. Barzahlung ist nur während der Bürozeiten Mo.- Fr. von 8.30 - 15.30 Uhr möglich. Die Zahlung per Kredit- oder EC-Karte ist nicht möglich.

Teilnahme am Verbraucherstreitbeilegungsverfahren ohne konkreten Streitfall
Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen unserem Haus und Vertragspartnerinnen bzw. -partnern aus einem Belegungsvertrag nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Voraussetzung dafür ist, dass sich die betroffene Vertragspartnerin bzw. der betroffene Vertragspartner zuvor an unser Haus gewandt hat und keine beiderseitig zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte.

Die Anschrift der zuständigen Schlichtungsstelle lautet:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle Zentrum für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8 - 77694 Kehl am Rhein Tel: 07851 / 795 79 45 | E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de Webseite: www.verbraucher-schlichten.de.“

Zeltplatzordnung

Diese Zeltplatzordnung soll das gemeinsame Zusammenleben von Campern untereinander, sowie den restlichen Nutzern unserer Einrichtung erleichtern.

1. Für den Müll stehen diverse Container zur Verfügung. Die Hauptmüllsammelstelle befindet sich am Weg oberhalb des ZWIG. Hier gibt es auch Altglascontainer. Zusätzlich gibt es Mülltonnen bei der Anmeldung am Haupthaus und direkt auf dem Zeltplatz. Sollte der Platz nicht sauber verlassen werden, behalten wir uns vor, einen Aufpreis für die zusätzliche Reinigung zu berechnen. Das beinhaltet auch das Aufsammeln von Zigarettenstummeln, Kronkorken und ähnlichem Kleinmüll.

2. Feuer bitte nur in der dafür vorgesehenen Lagerfeuerstelle machen. Feuerholz kann durch das Feriendorf gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt oder selbst mitgebracht werden. Bitte vorbestellen!

3. Ganz wichtig! Brandschutz beachten! Gern stellen wir kostenlos mobile Feuerlöscher zur Verfügung, die natürlich bei Inbetriebnahme oder Beschädigung der TÜV-Plombe bezahlt werden müssen! Außerdem wird bei Bedarf von uns ein Schlauch für Trinkwasser zum Platz gelegt, der im Notfall auch zum Löschen genutzt werden kann. Alternativ bitte Eimer mit Wasser neben der Feuerstelle bereit stellen.

5. Sämliche öffentlichen Sanitäreinrichtungen werden von unserem Personal bei Bedarf gereinigt. Ebenso kontrollieren wir täglich Toilettenpapier, Papierhandtücher und Seife und sorgen bei Bedarf für Nachschub.Zu den öffentlichen Sanitäreinrichtungen gehören neben dem Waschblockhaus, die Toiletten bei der Turnhalle und die Toiletten im ZWIG, wenn diese von der Gruppe genutzt werden.

6. In der Zeit von 22.00 - 7.30 Uhr ist Nachtruhe, in der wir unseren Gästen und der Natur eine Lärmpause gönnen. Auch auf dem großen Zeltplatz ist in dieser Zeit der Lärmpegel entsprechend anzupassen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist eine Selbstverständlichkeit denken wir und setzten deshalb voraus, dass die Einhaltung der Nachtruhe kein Problem darstellen sollte.

7. Bauwerke, insbesondere Staudämme im Bach, sind vor Abreise wieder zu entfernen.

8. Unsere Zeltwiesen haben eine gut funktionierende Drainage, deshalb keine Schützengräben ausheben! Gern stellen wir bei wirklich dauerhaft schlechtem Wetter als Wegebaumaterial kostenlos Stroh zur Verfügung.

9. Der Wald auf der anderen Bachseite ist Landschaftsschutzgebiet mit einer besonderen Klassifizierung, nämlich FFH (Flora-Fauna-Habbitat). Außerdem ist er verpachtet und wird aktiv bejagt. Das Begehen ist ohne Ausnahme verboten! Wenn Sie Wanderungen und Spiele im Wald machen möchten, setzen Sie sich bitte vorher mit der Verwaltung in Verbindung. Diese wird dann erklären, wo und wann das möglich ist.

10. - 999. Alles was jetzt nicht aufgeführt ist, aber was dem normalen zwischenmenschlichen Umgang widerspricht, was anderen Kosten oder Kopfweh bereitet (§1 Straßenverkehrsordnung gilt entsprechend) ist hiermit verboten!

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